
Die Corona-Landesverordnung M-V wurde mit Wirkung vom 25. Juni 2021 geändert. Wesentliche Neuerung: Bei niedrigen Inzidenzwerten entfallen die in der Verordnung und den Anlagen geregelten Testerfordernisse sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Freien … Weiterlesen