Aufgrund der aktuellen Lage werden die bereits in einigen Gebieten geltenden Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 6 Uhr und die Kontaktbeschränkungen (bei privaten Zusammenkünften nur eine weitere Person je Haushalt) auf weitere Amtsbereiche erweitert. Die 46. Allgemeinverfügung … Weiterlesen






















