16.12.2020 | ACHTUNG: Gebührenbefreiung Tranzparenzregister bis 31.12.2020 beantragen!
Das Tranzparenzregister wurde einhergehend mit dem Geldwäschegesetz erstellt und kostest seit 2020 jährlich 4,80 €. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich (vgl. § 4 Absatz 3 der Transparenzregistergebührenverordnung), deshalb sollte bis zum 31.12.2020 ein Befreiungsantrag gestellt werden. … Weiterlesen