| Widerruf der 23. Allgemeinverfügung, der 26. Allgemeinverfügung sowie der 27. Allgemeinverfügung, die jeweils Einschränkungen im Sportbetrieb geregelt haben.

Trotz Aufhebung der ausschließlich im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte geltenden Maßnahmen, sind weiterhin die Regularien laut Landesverordnung zu beachten, nach denen der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport in allen Sportarten untersagt ist (Ausnahme Bundes –und Landeskader).
Das gilt nicht für den Individualsport, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben wird.
Es besteht die Pflicht, die Hygieneauflagen einzuhalten.

40. Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als PDF

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