| Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“

Die Programme Schule/Verein und KinderBewegungsLand werden für  2021 und 2022 mit zusätzlichen Mitteln (180.000 €) aus dem Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona“ ausgestattet.
Ziel ist es, die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche abzumildern und verstärkt den Zugang zu Bewegung, Spiel und Sport zu ermöglichen.
Förderanträge für Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen (alle Schularten) bzw. Tageseinrichtungen für Kinder, können ab sofort für September bis Dezember 2021 sowie für das Jahr  2022 über die Kreissportjugend gestellt werden.

Folgende Änderungen:

  • die maximale Förderung für ein Kooperationsprojekt beträgt 750,00 € pro Jahr bzw. 75,00 € pro Monat
  • die finanzielle Staffelung für Kooperationsprojekte nach Erst- und Folgeantrag entfällt
  • die dreijährige Begrenzung für Kooperationsprojekte entfällt
  • die Tätigkeit der lizensierten Übungsleiter und Trainer kann mit 7,50 € pro Stunde über die Richtlinien abgerechnet werden
  • über die Richtlinie „Gemeinsam Sport in Schule & Verein“ können nun auch Qualifizierungsteilnahmen der tätigen Übungsleiter und Trainer abgerechnet werden

Antragsunterlagen hier: https://ksb-seenplatte.de/sportjugend/foerderprogramme/

 

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