die bisherige 42. Allgemeinverfügung des Landkreises zum Thema Sport behält bis zum 05.04.2021 ihre Gültigkeit.
Es darf somit… „kontaktfreier Sportbetrieb in kleinen Gruppen bis max. 10 Personen im Freien jeweils unter Einhaltung der geforderten Sicherheits- und Hygienekonzepte“ ausgeübt werden.
https://lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2761_2169_1.PDF?1617119323
Gleichzeitig wünscht der Kreissportbund MSE wünscht allen Mitgliedsvereinen ein frohes Osterfest 2021.