Der Amateursport kann seinen Wettkampf- und Ligaspielbetrieb durchführen, wenn die Corona-Ampel auf „Rot“ steht.
Die 9. Änderung der Corona-LVO M-V vom 04.02.2022, die am 5.02.2022 in Kraft tritt, ist veröffentlicht worden.
Hier die wichtigsten Änderungen für den vereinsbasierten Sport im Einzelnen:
- In der Stufe 4 der Corona-Ampel (Rot) ist der Spiel- und Wettkampfbetrieb mit bis zu 100 Personen im Innenbereichund 200 Personen im Außenbereich möglich.
(§ 1g Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Corona-LVO M-V) - Dies gilt sowohl für den Kinder- und Jugendsport als auch für den Erwachsenensport.
- Die Personenzahlen umfassen jeweils alle für die Wettkampfdurchführung tätigen Personen (Schieds- und Wettkampfgericht, medizinisches Personal, Betreuung).
- Auch in Schwimmhallen ist der Spiel- und Wettkampfbetrieb mit bis zu 100 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich möglich (jeweils einschließlich aller für die Wettkampfdurchführung tätigen Personen).
(§ 1 g Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Corona-LVO M-V) - Zuschauer bleiben in der Stufe 4 (Rot) zunächst weiterhin untersagt.
- Im Trainingsbetrieb bleibt es in der Stufe „Rot“ bei den bisherigen Obergrenzen (15 Personen im Innenbereich, 25 Personen im Außenbereich).
- Für Sporttreibende gilt jeweils die 2-G-Plus-Regelung (in der Stufe „Rot“ auch im Außenbereich). Bei Personen, die für die Wettkampfdurchführung tätig sind, greift die 3-G-Regel.