Mit der heute gefassten Landesverordnung wird der Vereinssport ab 01. Juni 2021 grundlegend geöffnet.
Im Anhang sind zusammengefasst die Regelungen für die Durchführung im Indoor und Outdoorbereich aufgeführt.
Zum Sportangebot Indoor haben teilnehmenden Erwachsenen einen negativen Corona-Test vorzulegen. Hier sind die bereits bekannten Möglichkeiten der kostenfreien Testung in einem Testzentrum oder Testeinrichtung, der Testnachweis innerhalb berufsbedingter Testungen (Test Arbeitgeber, Bildungseinrichtung etc.) sowie ein Nachweis über Genesung oder vollständiger Impfung gegeben.