| 46. Allgemeinverfügung – Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs der 45. Allgemeinverfügung

Aufgrund der aktuellen Lage werden die bereits in einigen Gebieten geltenden Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 6 Uhr und die Kontaktbeschränkungen (bei privaten Zusammenkünften nur eine weitere Person je Haushalt) auf weitere Amtsbereiche erweitert. Die 46. Allgemeinverfügung tritt ab morgen in Kraft und gilt für folgende Gebiete:

  1. Amt Neustrelitz-Land
    Blankensee; Blumenholz; Carpin; Godendorf; Grünow; Hohenzieritz; Klein Vielen; Kratzeburg; Möllenbeck; Userin; Wokuhl-Dabelow
  2. Amt Malchow
    Alt Schwerin; Fünfseen; Göhren-Lebbin; Inselstadt Malchow; Nossentiner Hütte; Penkow; Silz; Walow; Zislow
  3. Amt Penzliner Land
    Stadt Penzlin, Schliemanngemeinde Ankershagen, Kuckssee, Möllenhagen
  4. Stadt Waren (Müritz)

Die Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte abrufbar unter:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Corona/Landkreis/Allgemeinverfügungen/

  • Veröffentlicht in: News
    powered by