In Abstimmung unseres zuständigen Fachamtes teilen wir mit, dass die in der 45. Allgemeinverfügung verschärften Kontaktbeschränkungen auch den Sportbetrieb gelten.
Betroffen sind die Amtsbereiche, aufgrund der hohen Inzidenzen der letzten Tage:
2. Die Feststellung nach Nr. 1 wird für die Gebiete folgender amtsfreier Städte und Ämter mit den amtsangehörigen Gemeinden/Städten getroffen: a. Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte Stadt Mirow, Priepert; Stadt Wesenberg; Wustrow b. Amt Neverin Beseritz; Blankenhof; Brunn; Neddemin; Neuenkirchen; Neverin; Sponholz; Staven; Trollenhagen; Woggersin; Wulkenzin; Zirzow c. Amt Stargarder Land Stadt Burg Stargard; Cölpin; Groß Nemerow; Holldorf; Lindetal; Pragsdorf d. Amt Stavenhagen Bredenfelde; Briggow; Grammentin; Gülzow; Ivenack; Jürgenstorf; Kittendorf; Knorrendorf; Mölln; Ritzerow; Rosenow; Reuterstadt Stavenhagen; Zettemin e. Amt Malchin am Kummerower See; Basedow; Faulenrost; Gielow; Kummerow; Stadt Malchin; Peenestadt Neukalen f. Amt Woldegk Groß Miltzow; Kublank; Neetzka; Schönbeck; Schönhausen; Voigtsdorf, Wind-Mühlenstadt Woldegk g. Residenzstadt Neustrelitz h. Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
Auch im Kinder- und Jugendbereich sind hier somit keine Vereinsangebote mehr möglich!
Weitere Informationen entnehmt bitte aus der beigefügten Allgemeinverfügung des Landkreises!
Eine Neubewertung der Sachlage ist frühestens Mitte kommender Woche zu erwarten.
45. Allgemeinverfügung Des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als PDF