| ACHTUNG: Gebührenbefreiung Tranzparenzregister bis 31.12.2020 beantragen!

Das Tranzparenzregister wurde einhergehend mit dem Geldwäschegesetz erstellt und kostest seit 2020 jährlich 4,80 €.

Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich (vgl. § 4 Absatz 3 der Transparenzregistergebührenverordnung), deshalb sollte bis zum 31.12.2020 ein Befreiungsantrag gestellt werden. In welcher Form und welche Unterlagen einzureichen sind, ist auf der Homepage des Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. nachzulesen.

https://www.lsb-mv.de/medien/news/aktuelle-meldungen/Fragen-und-Antworten-zum-Transparenzregister/

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