| Freizeit- und Amateursportbetrieb ab 02.11.2020 vorübergehend geschlossen

Geschlossen wird „der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand, auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“

Die Maßnahmen treten am 2. November 2020 in Kraft und sind bis zum 30. November 2020 befristet. Sobald die Landesverordnung M-V angepasst worden ist, werden wir diese umgehend veröffentlichen.

Sportveranstaltungen dürfen also nur noch bis einschließlich 1. November – und dann voraussichtlich wieder ab 1. Dezember 2020 – durchgeführt werden.

Hierbei ist der Erlass der Landesregierung „MV-Corona-Ampel“ vom 28.10.2020 zu beachten:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/videokonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-28-oktober-2020-1805248

Danach sind in Landkreisen oder kreisfreien Städten ab 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner je 7 Tage („Stufe Rot‘“) die Teilnehmerzahlen auf max. 100 beschränkt. Bis einschließlich Stufe Orange (bis 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner je 7 Tage) entsprechen die Regelungen den seit Wochen geltenden Regelungen für den Sportbetrieb.

https://lsb-mv.de/medien/news/aktuelle-meldungen/Corona-News-Freizeit-und-Amateursportbetrieb-ab-02.11.2020-voruebergehend-geschlossen/

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