| Corona – Wiederaufnahme Sportbetrieb

Seit dem 20. April 2020 können auch wieder die Sportplätze und Sportaußenanlagen für den Individualsport und den Sport zu zweit genutzt werden – unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und Zugangsbeschränkungen. Dazu erreichen uns momentan viele Anfragen.

Hierzu nun einige Klarstellungen: 

  1. Die Verordnungen der Landesregierung und die Hygienehinweise des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LaGuS) sind gesetzlich festgeschrieben und müssen strikt umgesetzt werden!
  2. Wichtig sind die kommunalen Vorgaben in den Regionen unseres Landkreises! Städte und Gemeinden sind eigenständig und handhaben die Öffnung von Sportstätten unterschiedlich! Bitte informiert euch vor Ort und trefft notwendige Absprachen!
  3. Die Vorgaben und Empfehlungen der Landesfachverbände in den unterschiedlichen Sportarten sind zu beachten. Einige Verbände haben schon Leitlinien oder Anhaltspunkte für die Umsetzung des Sportbetriebes individuell oder Paarweise versendet.
  4. Für die Umsetzung von Trainingsbetrieb auf vereinseigenen Sportanlagen gelten dieselben Verordnungen und Bestimmung, wie für den öffentlichen Bereich.
  5. Fragestellungen für die Aufnahme sportlicher Aktivitäten sollten immer vorangestellt werden:
  • Besteht die Notwendigkeit der Aufnahme Trainingsbetrieb? (Beachtung der Altersstruktur und Risikogruppen im Sportverein)
  • Können Sicherheitsabstände von mind. 2 Metern gewährleistet werden (Sport mit physischem Kontakt ist untersagt)
  • Kann ein zeitlicher Ablauf für die Nutzung der Trainingsstätte vereinsintern organisiert werden? ( ohne das sich mehrere Sportfreunde begegnen bzw. Ansammlungen von Personen entstehen)
  • Können Infektionsschutzmaßnahmen organisiert werden? (Desinfektion von genutzten Sportgeräten, Sanitäranlagen etc.)

FAIR PLAY heißt jetzt…
                                       

https://www.lsb-mv.de/medien/news/aktuelle-meldungen/Die-zehn-Leitplanken-des-DOSB/

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