| Corona-Krise: Öffnung von Sportplätzen und Sportanlagen

Die Landesregierung hat den „MV-Plan zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie“ beschlossen.

Ab heute (Montag, 20. April 2020) können auch wieder die Sportplätze und Sportaußenanlagen für den Individualsport und den Sport zu zweit genutzt werden – unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und Zugangsbeschränkungen.

Bitte beachten Sie, dass Mitgliederversammlungen in Vereinen oder ähnliche Zusammenkünfte grundsätzlich weiterhin untersagt sind. Möglich sind gemäß § 8 Abs. 4 der Verordnung jetzt aber Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmenden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gesichert ist, die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachtet werden und allen teilnehmenden Personen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung dringend empfohlen wird.

Der DOSB hat angekündigt, mit den Spitzenverbänden sportartspezifische Übergangsregeln zu entwickeln, um einen an die Situation angepassten Sport- und Trainingsbetrieb in den Vereinen zu ermöglichen.

Sobald es weitere Informationen gibt, wird der KSB MSE umgehend informieren.

Hier die Verordnung der Landesregierung MV:

https://www.lsb-mv.de/export/sites/lsbmv/downloads/newsletter/GVOBl.-Nr.-17-vom-17.4.2020-corona.pdf

  • Veröffentlicht in: News
    powered by