| Kindeswohl im Sportverein -Gesetzlicher Schutzauftrag!

Jeder, der Kinder und Jugendliche betreut, ist dem Kindeswohl verpflichtet.
Sportvereine tragen als wichtige Orte der Freizeitgestaltung eine besonders hohe gesellschaftliche Verantwortung.
Wir möchten hiermit nochmals auf die gemeinsame Vereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages zwischen Kreissportbund und Landkreis Mecklenburgische Seenplatte/Jugendamt hinweisen. Diese Vereinbarung ist bindend für alle Sportvereine.

Downloads

– Kinderschutz- Leitfaden
– Übersicht über Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung

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