Widerruf der 23. Allgemeinverfügung, der 26. Allgemeinverfügung sowie der 27. Allgemeinverfügung, die jeweils Einschränkungen im Sportbetrieb geregelt haben.
Trotz Aufhebung der ausschließlich im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte geltenden Maßnahmen, sind weiterhin die Regularien laut Landesverordnung zu beachten, nach denen der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport in allen Sportarten untersagt ist (Ausnahme Bundes –und Landeskader).
Das gilt nicht für den Individualsport, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben wird.
Es besteht die Pflicht, die Hygieneauflagen einzuhalten.
40. Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als PDFals PDF
Stellenausschreibung Turbine Neubrandenburg
Stellenausschreibung Vereinssportlehrer*in des SV Turbine Neubrandenburg e. V. (m/w/d) als PDF
Der SV Turbine Neubrandenburg e. V. ist einer der größten Breitensportvereine Mecklenburg-Vorpommerns.
Mit dem Bau unserer zweiten Vereinssportstätte erhält der Klettersport einen noch
höheren Stellenwert in unserem Verein. Zur Organisation und Durchführung unserer Sportangebote
suchen wir für eine langfristige Tätigkeit in Teilzeit/ Vollzeit eine/n
Vereinsportlehrer*in (mit dem Schwerpunkt Klettern) mit Aufgaben in der Vereinsorganisation.
Neues Sportmobil (SPOMO) STARTklar
Ab sofort können unsere Vereine das SPOMO als Sportmobil mit Sportgeräten oder als Kleinbus reservieren. Sobald der Sport in der ganzen Vielfalt wieder möglich ist, kann es dann sofort losgehen.
Anfragen/Reservierungen per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Tel.:03961-215593
Vermietungskalender unter: Link
Nach Auslaufen des alten Leasingvertrages wurde nun ein neues SPOMO angeschafft. Mit dem Autohaus Eschengrund hatten wir einen tollen Partner.
So wurde das SPOMO genau nach unseren Wünschen, wie vereinfachtes Beladen von Springburg und Sportmaterialien, aber auch besseres Handling beim „Umbau“ zum 9-Sitzer-Kleinbus für Trainings-und Wettkampffahrten unserer Vereine, „zusammengestellt“.
Johannes Wittkopf, Vorsitzender der Sportjugend MSE hat das neue Sportmobil in Empfang genommen.
Corona-Landesverordnung M-V bis zum 7. März 2021 verlängert
Die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 28.11.2020 (Corona-LVO M-V) ist bis zum 7. März 2021 verlängert worden.
Die bisherigen Regelungen für den Sport werden in weiten Teilen fortgeführt. So bleibt der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten untersagt (vgl. § 2 Absatz 21 Corona-LVO M-V). Gestattet ist lediglich der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Im Rahmen der erlaubten Sportausübung sind die Auflagen der Anlage 21 der Corona-LVO M-V einzuhalten. Auch der Rehabilitationssport gemäß § 64 SGB IX ist möglich und durchführbar, und zwar auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 Corona-LVO M-V. Dabei sind die Auflagen der Anlage 4 der Corona-LVO M-V einzuhalten. Generell können die zuständigen Behörden weitergehende infektionsschutzrechtliche Maßnahmen treffen, wenn das jeweilige Infektionsgeschehen dies erfordert (vgl. § 13 Corona-LVO M-V).
Wesentliche Änderungen für den Sport gibt es in folgenden Punkten:
- Landeskader dürfen öffentliche und private Sportanlagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb in allen Sportarten – ohne Zuschauer – nutzen (bisher war dies Bundeskadern und Berufssportlern vorbehalten); vgl. § 2 Abs. 22 Corona-LVO M-V i. V. m. Anlage 22.
- Für die aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen wie Trainer, Betreuer, medizinisches Personal sowie das Schieds- und Wettkampfgericht besteht nunmehr die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen (bisher wurde dies nur empfohlen). Dabei sind medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken – zum Beispiel FFP2-Masken – zu verwenden; vgl. Anlage 22 der Landesverordnung, Nummer 2 Buchstabe c Buchstabe bb).
- Auch im Individualsport müssen die aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen wie Trainer oder Betreuer entsprechende Mund-Nase-Bedeckungen tragen66; vgl. § 2 Abs. 21 Corona-LVO M-V i. V. m. Anlage 21 Nr. 5 Buchstabe b.
Ausschreibung - 23. Seeschwimmen
25. Juli 2021
SALEM >>> KUMMEROW ca. 2.500 m (Kummerower See)