Die Meldung der Mitgliederbestände ist nur noch bis spätestens 15.01.2022 möglich! Die Mitgliederdaten müssen zwingend vom Onlinebeauftragten des Sportvereines in das Vereinsverwaltungsprogramm Verminet eingetragen werden. Die Mitgliedermeldung ist unter anderem ein Kriterium, um Förderungen des Landessportbundes MV in Anspruch zu nehmen!
Eine Fristverlängerung ist nicht möglich!

 | Turnhallen für Vereinssport wieder geöffnet

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird ab Freitag, den 10. Dezember 2021, die Turnhallen, die sich in seiner Trägerschaft befinden, wieder für den Vereinssport öffnen. Der Landkreis hat seine Bekanntmachung an die geänderte Fassung der Corona-Landesverordnung … Weiterlesen

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