Die neue Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 18. März 2022 wurde zwischenzeitlich veröffentlicht. Sie gilt ab 20. März 2022 bis einschließlich 2. April 2022:
Bei der Sportausübung im Innenbereich greift das 3G-Erfordernis (nicht bei der Sportausübung im Außenbereich).
Bei Veranstaltungen gilt Folgendes: 3G-Erfordernis sowohl im Innen- als auch im Außenbereich; Maskenpflicht im Innenbereich (nicht im Außenbereich). Personenbegrenzungen gibt es generell nicht mehr.
Eine Übersicht über das 3G-Erfordernis sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske – auch für andere Lebensbereiche – enthält § 8 Absatz 3 Corona-LVO M-V.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.
Corona – Landesverordnung hier: GVOBl. Nr. 16 v. 18.3.2022.pdf (regierung-mv.de)