Geehrte Sportvereine,
mit dem heutigen Tage ist für Indoor-Sport wieder eine Testpflicht für Nicht-Geimpfte oder Nicht- Genesene Personen in Kraft getreten.
Um ein wenig Unterstützung zu leisten, möchten wir auf die Gruppe der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen eingehen.
Diese Personengruppe unterliegt derzeit den Testszenarien in den jeweiligen Schulen, so dass diese i. d. R. zweimal wöchentlich getestet werden. Darüber hinaus lässt sich aus der noch bis zum 5. November 2021 geltenden Corona- Landesverordnung M-V dazu entnehmen, dass gemäß § 1c Absatz 9 Corona- Landesverordnung M-V außerhalb der Ferien die Testpflicht bei Schülerinnen und Schülern entfällt, die der Teststrategie an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen gemäß § 1a Absatz 1 Satz 1 der 3. Schul-Corona-Verordnung unterliegen.
Zur Veranschaulichung dazu auch der Verweis auf das Ampelsystem (siehe Anlage).
In der Hoffnung, dass dieser Ansatz auch weiterhin in die neue Regelung überführt wird, unterliegt die Gruppe der schulpflichtigen Personen demnach nicht der Testpflicht, so dass kein tagesaktueller Test vor Trainingsbeginn vorzulegen ist.