Die Corona-Landesverordnung M-V wurde mit Wirkung vom 25. Juni 2021 geändert.
Wesentliche Neuerung:
Bei niedrigen Inzidenzwerten entfallen die in der Verordnung und den Anlagen geregelten Testerfordernisse sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Freien bis auf wenige Ausnahmen.
Corona-Testpflichten im Sport ab 25. Juni 2021 ausgesetzt (lsb-mv.de)
Ob die genannten Auflagen ausgesetzt werden oder doch greifen, richtet sich nach der „ risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales“ (vgl. § 1a Absatz 1 Corona-LVO M-V).
Auf der Internetseite des LAGuS findet man für jeden Tag eine „Risikogewichtete Stufenkarte“ mit der aktuellen Stufe für die jeweilige Region (Landkreis oder kreisfreie Stadt):
Daten zur Corona-Pandemie – LAGuS (mv-regierung.de)