Das Sozialministerium M-V teilt mit, dass der Rehabilitationssport gemäß § 64 SGB IX auf Grundlage des § 2 Abs. 4 der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) vom 28.11.2020 möglich und durchführbar ist.
Im Rahmen der erlaubten Ausübung des Reha-Sports sind die Auflagen der Anlage 4 der Corona-LVO M-V einzuhalten. Außerdem können die zuständigen Behörden weitergehende infektionsschutzrechtliche Maßnahmen treffen, wenn das jeweilige Infektionsgeschehen dies erfordert (vgl. § 13 der Corona-LVO-MV).
Die aktuelle Corona-Landesverordnung können Sie hier nachlesen: Link