Das Sportreferat im Sozialministerium M-V gibt bekannt, dass die Pflicht, in geschlossenen Räumen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, für Trainer nur im Sportbetrieb mit Zuschauern greift.
Im reinen Trainingsbetrieb ohne Zuschauer wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Trainer und Übungsleiter entscheiden in eigener Verantwortung, wann das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Trainingsbetrieb zum Schutze Dritter erforderlich ist.