Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sind untersagt.
Gültig ab 18. März 2020 06:00 Uhr bis einschließlich 19. April 2020!
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A.
In Ergänzung zu den bereits am 14. März 2020 beschlossenen 10 Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Mecklenburg- Vorpommern hat die
Landesregierung gemeinsam mit der Bundesregierung und den Regierungen der anderen Bundesländer ein einheitliches Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten verständigt. Deshalb beschließt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern folgende weitere Maßnahmen:
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8. Zusammenkünfte
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sind untersagt.
Verboten sind jegliche Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und anderswo.
Unaufschiebbare Zusammenkünfte wie Trauungen und Beisetzungen sind in Gegenwart von maximal 20 Personen zulässig.
Die genannten Maßnahmen gelten vom 18. März 2020 06:00 Uhr bis einschließlich 19. April 2020.
Die komplette Verordnung gibt es hier als PDF: Link