18.11.2015 – Referat 450 – Zuwanderung und Integration
Wenn Vereine Flüchtlinge ohne Mitgliedsbeiträge aufnehmen, gefährdet dies nicht deren Status der Gemeinnützigkeit. Die Finanzminister der Länder und das Bundesfinanzministerium sind übereingekommen, die beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen nicht zu beanstanden.
Den Vereinen kommt bei der Integration von Flüchtlingen eine große Bedeutung zu. Es ist somit im allgemeinen Interesse möglichst vielen Interessierten die Möglichkeit an der Beteiligung am Vereinsleben zu geben. Die Verletzung einer formalen Satzungsbestimmung, die eine Teilnahme an den Vereinsaktivitäten nur nach Errichtung eines Mitgliedsbeitrages vorsieht, führt zu keinen steuerlichen Nachteilen.
Das Engagement der Vereine für Flüchtlinge gefährdet nicht deren Gemeinnützigkeit und die damit verbundene Steuerbegünstigung.
Für weitere Informationen füge ich folgende Links ein.: www.vereinsknowhow.de, www.bundesfinanzministerium.de