„Am 15.04.2014 erhielten wir den Zuwendungsbescheid des Landes zum Programm „Schule und Verein“ 2014 mit der vollen Zuwendungshöhe von 255.600,00 €.
Unter IV Punkt 2 – besondere Nebenbestimmungen und Auflagen wurde festgelegt, dass die Abrechnung gegenüber dem Erstempfänger als vollständiger Verwendungsnachweis mit Originalbelegen zu erfolgen hat.
Deshalb legten wir Widerspruch ein, da die bisher gängige Praxis ein einfacher Verwendungsnachweis ohne Vorlage von Originalbelegen war und wir auch von Seiten des Ministeriums keine geänderten Formulare empfangen haben. Der Widerspruch zu den Nebenbestimmungen des Bescheides hat nur etwas mit der Abwicklung der Abrechnung zu tun, nicht mit der Förderhöhe.
Allerdings müssten alle Nachweise geändert werden, falls das LAGuS auf Originalbeleg besteht.
Mit unserem Widerspruch konnte der Bescheid des Landes allerdings nicht rechtskräftig werden. Alle Bescheide an die Sportvereine liegen in der Geschäftsstelle vor und konnten deshalb bis jetzt nicht versendet werden.
Vom LAGuS erhielten wir eine Aufforderung zur Stellungnahme (Anhörung). Das Anhörungsschreiben der Sportjugend M-V wurde am 06.06.2014 gesendet.
Mit dem zu erwartenden Widerspruchsbescheid des Landes und der darin gefällten Entscheidung, ist gemeinsam mit der Geschäftsleitung zu überlegen, wie der weitere Verfahrensweg ist“.