| Durchführung von Veranstaltungen – Welche Regelungen gelten aktuell in M-V?

Für die Durchführung von Sportveranstaltungen bitte folgende Besonderheiten beachten:

  • Die Personenzahl umfasst neben den Zuschauenden jeweils auch die Sportausübenden sowie die aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen (Trainer, Betreuer, medizinisches Personal, Schieds- und Kampfgericht).
  • Ob „MNS-Pflicht“ oder „Testpflicht“ greifen, ist jeweils für die Besucher der Veranstaltung angegeben. Sportausübende müssen hingegen nie Mund-Nase-Bedeckungen tragen, und die für erwachsene Sportler sowie Anleitungspersonen im vereinsbasierten Sportbetrieb greifenden Testpflichten in geschlossenen Räumen sind – wie am 25.06.2021 ausführlich berichtet – aufgrund niedriger Inzidenzwerte zurzeit ausgesetzt.

https://www.lsb-mv.de/MAKO/news-Alt/aktuelle-meldungen/Corona-Durchfuehrung-von-Veranstaltungen-Welche-Regelungen-gelten-aktuell-in-M-V/

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