Für die Durchführung von Sportveranstaltungen bitte folgende Besonderheiten beachten:
- Die Personenzahl umfasst neben den Zuschauenden jeweils auch die Sportausübenden sowie die aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen (Trainer, Betreuer, medizinisches Personal, Schieds- und Kampfgericht).
- Ob „MNS-Pflicht“ oder „Testpflicht“ greifen, ist jeweils für die Besucher der Veranstaltung angegeben. Sportausübende müssen hingegen nie Mund-Nase-Bedeckungen tragen, und die für erwachsene Sportler sowie Anleitungspersonen im vereinsbasierten Sportbetrieb greifenden Testpflichten in geschlossenen Räumen sind – wie am 25.06.2021 ausführlich berichtet – aufgrund niedriger Inzidenzwerte zurzeit ausgesetzt.