wie bereits auf unserer Homepage eingestellt, gilt die neue Corona-Landesverordnung MV ab dem 24.04.2021 bis 22.05.2021.
Es ist jetzt auch möglich, mit bis zu 5 Kindern (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) und einer Anleitungsperson (Betreuer, ÜL, Trainer) im Freien kontaktfreien Sport zu treiben.
Jedoch muss die Anleitungsperson einen negativen Corona-Test vorweisen können (24h Gültigkeitsdauer).
Aussagekräftig ist dazu der anhängende Auszug der Corona-Verordnung §1a mit drei Möglichkeiten:
- entweder der ÜL hat einen Test beim Arbeitgeber gemacht (Testzertifikat)
oder - in einem der Testzentren
oder - einem Selbsttest mit 4-Augen-Prinzip und Bestätigung lt. der „Anlage T Dokumentation“
Bitte bewahrt die Testzertifikate sowie die Kontaktdaten der Kinder (Anwesenheitsliste) 4 Wochen auf.