Liebe Sportfreunde,
im Auftrag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, übersenden wir Euch anliegend die 23. Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, zur Regelung von Einschränkungen im Sportbetrieb zu Gunsten des Infektionsschutzes „COVID-19/ Übertragung von SARS-CoV-2“.
Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport
(Sportbetrieb) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird in folgenden Ämtern und Gemeinden untersagt. Ausgenommen von der Untersagung ist Individualsport allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands
im Freien oder in der eigenen Häuslichkeit.
Die Untersagung nach Nr. 1 gilt in den Gebieten folgender Ämter mit den amtsangehörigen
Gemeinden/Städten:
- Amt Friedland
Datzetal, Stadt Friedland, Galenbeck - Amt Woldegk
Groß Miltzow, Kublank, Neetzka, Schönbeck, Schönhausen, Voigtsdorf, Windmühlenstadt - Amt Stargarder Land
Stadt Burg Stargard, Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal, Pragsdorf
Weitere Informationen und Erklärungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Allgemeinverfügung des Landkreises MSE.
Die Allgemeinverfügung tritt mit heutigem Tage in Kraft.