Die „Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern“ ist mit Wirkung vom 15.06.2020 geändert worden: Ab sofort ist das sportliche Training im Freien und auf Indoor-Sportanlagen im Freizeit- und Breitensport auch ohne Einhaltung des bisherigen Mindestabstandes von 2 Metern möglich (vgl. § 2 Absatz 5 der Verordnung).
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