Sporthallen und Trainingsbetrieb im Landkreis
…Außerdem ist festgelegt worden, dass der Landkreis seine Sporthallen für den Vereinssport und andere Veranstaltungen vorerst nicht zur Verfügung stellt. Den Ämtern des Landkreises wird empfohlen, mit den Sporthallen in ihrer Trägerschaft ebenso zu verfahren.
Beschluss der Landesregierung gegen Corona-Ausbreitung in MV
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2. Veranstaltungen
Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind bis auf Weiteres untersagt. Veranstaltungen mit weniger als 50 Teilnehmenden sind nur dann durchzuführen, sofern sie zwingend notwendig sind. Ausnahmen aus wichtigen Gründen bedürfen einer Genehmigung der zuständigen Behörde.
Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium wird unverzüglich entsprechende Regelungen erlassen.
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5. Öffentliche Einrichtungen
Öffentliche Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Theater, Sporthallen, Schlösser und Informationszentren wie z. B. der Nationalparkverwaltungen sind ab dem 15.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 zu schließen. Private Betreiber sollten dieser Regelung folgen.
Die zuständigen Ressorts und kommunalen Träger werden gebeten, unverzüglich entsprechende Regelungen erlassen.