Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Kreissportbund Mecklenburgische Seenplatte haben eine gemeinsame Vereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß § 8a Abs.1 SGB VIII und § 72a SGB VIII geschlossen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung geht es hauptsächlich um die gemeinsame Erklärung, keine hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Personen, die unmittelbar mit der Erziehung, Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Minderjährigen befasst sind bzw. regelmäßig unmittelbaren Kontakt zu ihnen haben, zu beschäftigen oder zu vermitteln, die rechtskräftig wegen einer im § 72a SGB VIII aufgeführten Straftat verurteilt worden sind.
Von allen Übungsleitern, Trainern und Funktionären ist daher ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §30a Abs.1, Nr.2a Bundeszentralregistergesetz(BZRG) vorzulegen. Dies wiederkehrend im 5 Jahres Zyklus.
Erweitertes Führungszeugnis:
- Vollendung des 14.Lebensjahres
- persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität(Personalausweis)
- den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus
- Bei schriftliche Bestätigung der Trainer / Funktionärstätigkeit durch den Verein, erhält der Antragsteller das erweiterte Führungszeugnis kostenlos.
- Beantragung Führungszeugnis bei der örtlichen Behörde
Die Führungszeugnisse in Kopie müssen in der Geschäftsstelle des Kreissportbundes in Neubrandenburg vorliegen.